Die am 7. Januar 2021 durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Greiz angeordnete Aufstallung zur Haltung von Geflügel ist für das gesamte Kreisgebiet wurde mit Wirkung zum 24. Februar 2021 aufgehoben.

Das Veterinäramt weist jedoch ausdrücklich auf die weiterhin geltende Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz vom 07.01.2021 zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen für den gesamten Freistaat Thüringen hin. Die Entwicklung des Seuchengeschehens in Europa ist nach Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts nach wie vor hochdynamisch. Daher sind ein auffälliges Verhalten sowie Totfunde bei Wildvögeln den Veterinärbehörden umgehend zu melden.

Ich bitte um Beachtung und stehe euch für weitere Fragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Züchtergrüßen
Th. Bratfisch-Bärenreuter

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert