Die am 31. März 2021 durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Greiz angeordnete Stallpflicht zur Haltung von Geflügel in den als Geflügelpestsperrbezirk eingestuften Gemeindeteilen des Kreisgebietes wurde mit Wirkung zum 23. April 2021 aufgehoben.

Das Veterinäramt weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass lediglich eine Rückstufung der Gemeindegebiete Stadt Münchenbernsdorf, Lederhose mit dem Ortsteil Neuensorga, Lindenkreuz mit dem Ortsteil Rothenbach sowie des Ortsteils Cossengrün der Stadt Greiz vom Geflügelpestsperrbezirk auf den Status eines Beobachtungsgebietes erfolgte und die mit dieser neuen Einstufung verbundenen (geringeren) Restriktionen nach wie vor zu beachten sind. Letzteres gilt auch für diejenigen Gemeindeteile, welche in der am 31. März 2021 erlassenen Allgemeinverfügung als Beobachtungsgebiet eingestuft wurden – deren Status bleibt vorerst unverändert.

Ich bitte um Beachtung und stehe euch für weitere Fragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Züchtergrüßen
Th. Bratfisch-Bärenreuter

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