Das Veterinär und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Greiz hat am 14.12.2021 eine weitere Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest erlassen.

Darin wird ab dem 22. Dezember 2021 eine Aufstallungspflicht für Geflügel angeordnet. Das heißt, dass alle Bestände im gesamten Kreisgebiet Greiz ab diesem Tag in geschlossenen Ställen zu halten sind bzw. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten und einer gegen Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenberenzung bestehen muss.

Gleichzeitig weist das Amt erneut darauf hin, dass alle Geflügelhalter im Landkreis Greiz verpflichtet sind, ihre Haltung unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.

Ich bitte um Beachtung und stehe euch für weitere Fragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Züchtergrüßen
Th. Bratfisch-Bärenreuter

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert