Die am 31. März 2021 durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Greiz veröffentlichte Allgemeinverfügung stuft die nachfolgend aufgeführten Gemeindegebiete als Geflügelpestsperrbezirk bzw. als Geflügelpestbeobachtungsgebiet ein.
Geflügelpestsperrbezirk: Münchenbernsdorf / Lederhose mit dem Ortsteil Neuensorga / Lindenkreuz mit dem Ortsteil Rothenbach / in der Stadt Greiz der Ortsteil Cossengrün;
Geflügelpestbeobachtungsgebiet: Kraftsdorf einschl. der Ortsteile Oberndorf, Harpersdorf, Rüdersdorf, Niederndorf, Kaltenborn, Mühlsdorf, Töppeln und Grüna / Saara einschl. der Ortsteile Großsaara, Kleinsaara und Geißen / Zedlitz mit dem Ortsteil Seifersdorf / in der Gemeinde Harth-Pöllnitz die Ortsteile Struth, Nonnendorf, Niederpöllnitz, Wetzdorf, Frießnitz, Neundorf, Birkhausen, Uhlersdorf, Großebersdorf, Grochwitz und Köckritz / Lindenkreuz einschl. der Ortsteile Waltersdorf und Rothenbach / Bocka mit den Ortsteilen Großbocka und Kleinbocka / Münchenbernsdorf einschl. der Ortsteile Schöna und Kanada / Schwarzbach / Hundhaupten / Lederhose mit dem Ortsteil Neuensorga / in der Landgemeinde Auma-Weidatal der Ortsteil Braunsdorf / in der Stadt Greiz die Ortsteile Pohlitz, Raasdorf, Schönfeld, Irchwitz, Thalbach, Reinsdorf, Waltersdorf, Waldhaus, Döhlau, Caselwitz, Obergrochlitz, Untergrochlitz, Moschwitz mit Krellenhäuser, Kurtschau, Tremnitz, Pansdorf, Schönbach, Cossengrün, Leiningen und Eubenberg / in der Stadt Zeulenroda-Triebes die Ortsteile Dobia, Büna, Arnsgrün, Schönbrunn, Bernsgrün, Frotschau, Hohndorf und Gablau / in der Gemeinde Langenwetzendorf die Ortsteile Wellsdorf und Erbengrün;
Diese Einstufung zieht entsprechend unterschiedliche Maßnahmen der dort ansässigen Geflügelhalter ab dem 1. April 2021 nach sich, welche in der ausführlichen Allgemeinverfügung des Landkreises Greiz (hier als Download) erläutert werden:
Ich bitte um Beachtung und stehe euch für weitere Fragen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Züchtergrüßen
Th. Bratfisch-Bärenreuter